Teilnahmebedingungen an Veranstaltungen des Assyrischen Jugendverbands Mitteleuropa e.V.
Für die Angebote von Freizeiten, Seminaren, Lehrgängen, Juleica-Ausbildungen, Ausflügen, Events, Tagungen sowie anderen Aktivitäten, nachfolgend „Veranstaltungen“ genannt, die auf der Homepage des AJM e.V. (www.ajmev.org) und auf jeglichen Seiten sozialer Medien aufgeführt sind, gelten folgende Geschäftsbedingungen.
Alle Veranstaltungen, bei denen der Veranstalter nicht der AJM e.V. ist, sind nur Bestandteil einer Informationsweitergabe durch den AJM e.V. Die jeweils angeführten Veranstalter haben eigene AGB. Diese sind bei dem Anbieter zu erfragen. Ein Kontakt mit den externen Anbietern über die Internetpräsenz „www.ajmev.org“ stellt keinen Vertragsabschluss dar. Änderungen im Angebot sind durch die Veranstalter möglich.
Für die Veranstaltungen des AJM e.V., nachfolgend auch „Veranstalter“ oder „Verband“ genannt, gelten folgende Geschäftsbedingungen:
§ 1 Vertragsgegenstand und Geltungsbereich
1.1. Vertrag
Diese Geschäfts- und Teilnahmebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Teilnehmenden und dem Veranstalter an sämtlichen Veranstaltungen, die vom Verband angeboten werden.
Alle Angaben über Leistungen, Programme, Termine, Zeiten und Preise entsprechen jeweils dem Stand der Drucklegung der Angebote. Es gelten stets nur die Angaben des letzten Drucktermins.
1.2. Teilnehmer:in
Als Teilnehmer:in ist jede natürliche Person anzusehen, die volljährig ist. Teilnehmende sind auch Minderjährige, die aufgrund der Einwilligung bzw. Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter:innen, an einer Veranstaltung teilnehmen; bei Gruppen und Vereinen die jeweils rechtskräftig vertretungsberechtigten Personen.
1.3. Geltungsbereich
Dem Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und den Veranstaltungsteilnehmenden liegen ausschließlich die vorliegenden Geschäfts- und Teilnahmebedingungen sowie die Hausordnung des Veranstalters zugrunde. Die Hausordnung ist im Anhang an die Teilnahmebedingungen aufgeführt.
§ 2 Anmeldung
Die Teilnahme an Veranstaltungen des Veranstalters kann per E-Mail, per Telefax oder anderweitig schriftlich erfolgen. Sofern die Benutzung von Anmeldeformularen Voraussetzung für die Teilnahme ist, müssen die dafür zur Verfügung gestellten Formulare benutzt werden, welche einer rechtsgültigen Unterschrift bedürfen. Zudem ist die Anmeldung zu Veranstaltungen verbindlich.
§ 3 Datenschutz
Der Verband verarbeitet die Daten der Teilnehmer
DSGVO-konform.
Beachten Sie hierzu bitte die Datenschutzverordnung auf ajmev.org/datenschutz
§ 4 Abweichungen
vom Vertrag
Der Veranstalter ist aus wichtigem Grund berechtigt, Abweichungen von dem
vereinbarten Inhalt des Vertrages vorzunehmen, soweit die Abweichungen den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Veranstaltung (Reise) nicht wesentlich beeinträchtigen.
§ 5 Kein Rechtsanspruch auf Teilnahme
Die Teilnehmenden haben keinen Rechtsanspruch auf die Teilnahme an Veranstaltungen des Veranstalters. Der Veranstalter ist berechtigt, Anmeldungen entgegenzunehmen, sofern die vorhandenen Kapazitäten es zulassen. Die Anmeldung ist eine verbindliche Annahme des Angebots auf Abschluss eines Vertrages zur Teilnahme an der Veranstaltung.
Der Vertrag kommt mit Zusendung einer Anmeldebestätigung durch den Veranstalter zustande. Der Versand der Rechnung gilt ebenfalls als Anmeldebestätigung.
§ 6 Zahlungsbedingungen
Sofern keine anderweitigen Zahlungsmodalitäten vereinbart werden, ist die Zahlung mit Erhalt der Anmeldebestätigung sofort fällig. Sie wird voll auf den Reisepreis angerechnet. Bei Veranstaltungen ohne Vorauszahlung ist der Teilnahmebeitrag zu Beginn der Veranstaltung zu entrichten. Bei verspäteter Zahlung können die Teilnehmenden von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Darüber hinaus ist der Veranstalter berechtigt, Schadensersatz zu verlangen.
§ 7 Preisänderungen bei Reisebuchungen
Wenn sich die Preise der Leistungsträger nach Vertragsschluss nachweisbar und unvorhergesehen erhöht haben (Beförderung, Gebühren, Steuern, Wechselkurse), kann der Veranstalter bis zum 21. Tag vor Reisebeginn Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtpreises verlangen. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des Gesamtpreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten, bzw. die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, sofern dies möglich ist.
§ 8 Rücktritt
8.1. Seitens des Veranstalters
Der Veranstalter hat das Recht, bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmendenzahl oder anderen Gründen, die eine ordnungsgemäße Durchführung unmöglich machen oder ein wichtiger Grund für die Absage gegeben ist, Veranstaltungen abzusagen. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden zurückerstattet. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch steht den Teilnehmenden nicht zu. Dies gilt auch, wenn eine Veranstaltung kurzfristig abgesagt werden muss und eine vorherige Benachrichtigung der Teilnehmenden nicht mehr möglich ist. Der Veranstalter und seine Vertragspartner zur Erbringung der Leistung (Fremdleister) sind zudem berechtigt, wegen höherer Gewalt (z.B. Unwetter, Naturkatastrophen, Streiks, Krisenfälle o.Ä.) vom Vertrag zurückzutreten. In diesen Fällen erfolgt die Rückerstattung der bereits entrichteten Zahlungen.
8.2. Seitens der Teilnehmenden
Bei Reisebuchungen ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung zu empfehlen. Bei Absage der Veranstaltung nach Abgabe einer Teilnahmebestätigung, müssen die tatsächlichen Kosten durch die Teilnehmenden getragen werden. Erfolgt eine Absage zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben.
Bei Nichterscheinen der Teilnehmenden ohne Abmeldung wird ebenfalls der gesamte Reisepreis berechnet.
8.3. Mitteilung des Rücktritts
Sämtliche Stornierungen und Umbuchungen müssen schriftlich erfolgen. Zur Fristwahrung gilt das Datum des Poststempels oder das Datum des Eingangs der E-Mail. Die Vertretung einer angemeldeten Person ist dem Veranstalter vor dem Veranstaltungstermin schriftlich anzuzeigen, anderenfalls besteht kein Anspruch auf Teilnahme. Der Anspruch auf Teilnahme besteht auch erst dann, wenn die Vertretung der angemeldeten Person durch den Veranstalter genehmigt wird.
8.4. Kosten durch frühzeitige Abreise
Bei vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung für Teilnehmende, haben diese, unabhängig von den Gründen des Abbruchs, die Kosten für die Abreise selbst zu tragen.
§ 9 Haftung und Haftungsbegrenzung
9.1. Haftung seitens des Veranstalters
Der Veranstalter haftet während der Durchführung der Veranstaltung für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen entsprechend der örtlichen Gegebenheiten. Vermittelt der Veranstalter im Rahmen einer Veranstaltung Fremdleistungen, haftet er nicht selbst für deren ordnungsgemäße Erbringung. Der Veranstalter haftet nicht für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes Eigentum der Teilnehmenden, solange kein grob fahrlässiges Verschulden des Veranstalters vorliegt.
Haftet der Veranstalter für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass ihm grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fallen, ist seine Haftung auf den vertragstypischen Schaden beschränkt, mit dessen Entstehen der Anbieter bei Beauftragung aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.
9.2. Schadensersatz
Schadensersatzansprüche – gleich, aus welchem Grund, einschließlich unerlaubter Handlung – sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen oder durch eine Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Pflicht verursacht ist.
9.3. Haftung seitens der Teilnehmenden
Die Teilnehmenden haften für die ordnungsgemäße und wahrheitsgetreue Erbringung der Voraussetzungen zur reibungslosen Durchführung der Veranstaltung (z.B. Beibringung der Reiseunterlagen, Zahlung des Teilnehmerpreises, rechtzeitiges Erscheinen zu Ab- und Anfahrt). Werden durch Teilnehmende materielle oder immaterielle Vermögensgegenstände des Veranstalters bzw. von Dritten (Fremdleister) beschädigt, haften die Teilnehmenden für die Wiederherstellung bzw. für den Schadensersatz.
9.4. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Veranstaltung (Reise) haben die Teilnehmenden innerhalb zweier Wochen nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Maßnahme gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können die Teilnehmenden Ansprüche geltend machen, wenn sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Vertragliche Ansprüche der Teilnehmenden verjähren sechs Monate nach dem vertraglich vereinbarten Veranstaltungsende.
§ 10 Pass-, Visum- und Impfvorschriften
Bei Auslandsreisen benötigen deutsche Teilnehmende den Personalausweis, sofern im Veranstaltungsplan nichts anderes erwähnt ist. In besonderen Fällen bestehen Visum- oder Impfvorschriften. Diese Vorschriften werden angegeben, ebenso die Fristen zur Beantragung der notwendigen Dokumente. Sollten nach Drucklegung des Veranstaltungsplanes Änderungen eintreten, werden die Teilnehmenden darüber informiert. Verbindlich sind für Veranstalter und Teilnehmende die Angaben des Vertragsabschlusses bzw. dessen letzte Ergänzung. Die Teilnehmenden sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise notwendigen Vorschriften selbst verantwortlich. Zudem obliegt die Einhaltung von Gesundheits-, Pass-, Visa-, Zoll- und Devisenvorschriften den Teilnehmenden.
Hausordnung & Verhaltenspflichten
§ 1 Die Teilnehmenden haben während der Veranstaltungen den Anweisungen der Gruppenleitung Folge zu leisten.
Sie sind insbesondere verpflichtet, an Gruppenaktivitäten teilzunehmen. Es besteht Anwesenheitspflicht.
§ 2 Der Genuss von Nikotin, Alkohol und anderen bewusstseinsverändernden Mitteln ist vor Erreichen der Volljährigkeit verboten.
§ 3 Das Mitführen und Gebrauchen von Waffen und waffenähnlichen, gefährlichen Gegenständen ist nicht gestattet.
§ 4 Tagesgästen ist die Teilnahme an Veranstaltungen nur nach vorheriger Anmeldung und Zustimmung der Gruppenleitung gestattet. Tagesgäste haben die ihnen dabei entstehenden Kosten selbst zu tragen.
Der Veranstalter ist berechtigt, Unbefugte des Hauses, der Herberge bzw. der Unterkunft zu verweisen, sofern sie gegen den Zweck und die Ordnung der Veranstaltung verstoßen.
§ 5 Die Teilnehmenden und Besucher:innen sind verpflichtet, mit Fremdeigentum fürsorglich umzugehen.
Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigung werden vom Verursacher selbst getragen. Es ist mit disziplinarischen Maßnahmen zu rechnen.
§ 6 Physische und psychische Gewaltanwendung seitens der Teilnehmenden ist nicht gestattet.
Verstöße gegen die Haus- und Veranstaltungsordnung werden nach Schwere des Vergehens bemessen und durch Disziplinarmaßnahmen geahndet. Im Einzelfall können Verstöße zum Ausschluss der Teilnehmenden von der Veranstaltung führen. Über den Ausschluss entscheidet die Hauptleitung in Absprache mit dem AJM-Vorstand. Rückfahrtkosten sind selbst zu tragen. Anschließend sind bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten zu benachrichtigen. Spätestens am Folgetag sind Betroffene abzuholen, ansonsten werden sie kostenpflichtig nach Hause geschickt.
§ 7 Physische und Psychische Gewaltanwendung seitens der Gruppenleitung ist streng untersagt.
§ 8 Die von der Maßnahmenleitung bestimmte Nachtruhe ist einzuhalten.
§ 9 Alle Organisator:innen und Helfer:innen arbeiten ehrenamtlich und betreuen Ihre Kinder nach bestem Wissen und Gewissen.